Du träumst von einer Selbstständigkeit als Einzelunternehmer:in? Gratulation, damit bist Du allerdings nicht allein. Denn diesen Traum haben viele Menschen. Die wenigsten setzen diesen jedoch in die Tat um, weil Informationen fehlen oder ganz einfach nicht ganz klar sind. Da helfen auch keine Webseiten, die stets das gleiche vom Gründen eines Einzelunternehmens predigen.
Was ist ein Einzelunternehmen?
Ein Einzelunternehmen ist ein Unternehmen, das von einer Person (natürliche Person) geführt wird. Diese Person kann durchaus Mitarbeiter einstellen, da sich der Bezug „Einzelunternehmen“ auf die Haftung und Verantwortung des Unternehmens bezieht. Die verantwortliche Person ist zu 100% für den Erfolg und den eventuellen Mißerfolg des Unternehmens verantwortlich und mit dem eigenen Vermögen haftbar.
Übrigens: Du bist bei anderen Unternehmensformen ebenfalls mit deinem eigenen Vermögen haftbar, wenn du grobfahrlässig gehandelt hast. Lass dich also von diesem Satz nicht aus der Fassung bringen oder in die Irre führen.
Bei einem Einzelunternehmen arbeitest du für dich selbst und auf eigene Rechnung. Laut einigen Aussagen von anderen Webseiten ist durch die persönliche Haftung mit dem Betriebs- bzw. Privatvermögen eine hohe Kreditwürdigkeit gegeben. Das ist falsch!
Du erhältst eine hohe Kreditwürdigkeit NICHT durch dein Privatvermögen, sondern durch dein Einkommen deines Unternehmens. Setze als unter keinen Umständen voraus, dass du – wenn du Investitionen am Anfang benötigst – dieses Geld durch die Gründung eines Einzelunternehmens erhältst.
Die Gründung eines Einzelunternehmens
Die Gründung eines Einzelunternehmens ist in Österreich relativ einfach. Für den Start benötigst du eine Gewerbeberechtigung. Diese bekommst du in der Regel automatisch durch die Anmeldung deines Einzelunternehmens bei einer der Servicestellen der Wirtschaftskammer Österreich.
Manche Gewerbearten benötigen eine Gewerbeberechtigung und einen Befähigungsnachweis. Genaue Informationen bekommst du dabei im Zuge deiner Gründung bei den Servicestellen der WKO. Besitzt du diese Nachweise nicht, so kannst du a) kein Unternehmen gründen oder b) einen gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen, der zudem im Betrieb mitarbeiten, voll versichert und mehr als die Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit (>20h) beschäftigt sein muss. Auf gut Deutsch: Du musst bereit einen Angestellten monatlich bezahlen und ebenso Arbeit für ihn/sie haben.
Firmenbuch und e.U.
Wenn du ein Einzelunternehmen gründest, so musst du dich erst ab der Erreichung der Rechnungslegungspflicht in das Firmenbuch eintragen. Die aktuelle Grenze (2023) dieser Rechnungslegungspflicht liegt derzeit bei einem Jahresumsatz von mehr als EUR 1.000.000,- in einem Jahr oder mehr als EUR 700.000,- in zwei aufeinanderfolgenden Jahren.
Du kannst dich allerdings freiwillig in das Firmenbuch eintragen. Diese Eintragung UND jede Änderung (Adresse, Kontaktdaten, etc.) kostet allerdings. Dafür hast du als Einzelunternehmen das Privileg einen Fantasienamen als Firmenbezeichnung zu führen. Ohne diese Eintragung ist dies nur in Verbindung mit deinem zusätzlich voll angegebenen Namen möglich.
Beispiel eines Firmennamens ohne Firmenbucheintrag: Muster Haustechnik, Max Muster
Beispiel eines Firmennamens mit Firmenbucheintrag: Blitz Blank Haustechnik e.U.
Die Abkürzung e.U. bedeutet in diesem Fall „eingetragenes Unternehmen“ und darf nur in diesem Zusammenhang verwendet werden. Ist dein Unternehmen also nicht im Firmenbuch eingetragen, so darfst du die Abkürzung „e.U.“ nicht anführen. Es handelt sich dabei nicht um die Abkürzung „Einzelunternehmen“ – wie auf so manchen Blogs irreführend angegeben ist.
Kosten und Steuern
Sobald du ein Einzelunternehmen gegründet hast, werden natürlich Kosten und Steuern fällig. Vor allem bist du als Unternehmen bei der Wirtschaftskammer ein zahlendes Mitglied. Diese Gebühren werden dir vorgeschrieben, wobei die Beiträge der SVA (Sozialversicherung der Gewerblichen Wirtschaft) davon die Krankenversicherung, Pensionsversicherung und Selbstständigenvorsorge ermitteln.
Du kannst dich von diesen Beiträgen unter gewissen Umständen auch ausnehmen lassen. Dafür kann dich dein Steuerberater genauer informieren, den wir dir empfehlen und der natürlich ebenso bezahlt werden muss.
Achtung: Die oben angeführten Beiträge (SVA) starten in der Regel ab rund EUR 400,-/Quartal – Berücksichtige diese Beiträge ebenfalls in deiner Planung und Kostenrechnung. Eine deutliche Reduzierung erhältst du, wenn du dein Einzelunternehmen neben einer fixen Anstellung im Nebenerwerb aufbaust, da dann der Großteil dieser Beiträge von deinem Arbeitgeber bezahlt wird. Allerdings musst du das Einverständnis erhalten, dass du neben deinem ursprünglichen Arbeitsverhältnis eine eigene Firma gründest. Dies kann dir dein Arbeitgeber nämlich verweigern.
In der Regel hast du zudem noch Steuern zu sammeln und abzuführen. Meistens gilt ein Steuersatz von 20%. Leistungen die du also verrechnest, musst du zusätzlich mit 20% Umsatzsteuer verrechnen und an das Finanzamt abführen. Dafür kannst du allerdings auch eine so genannte Vorsteuer geltend machen. Das bedeutet, du kannst dir die Steuer auf Leistungen & Produkte die du für deine Firma beziehst, vom Finanzamt zurückholen.
Ein guter Steuerberater klärt dich genau auf, was das bedeutet und ob für dich eine sogenannte Kleinunternehmerregelung Sinn macht. Kann dir dein Steuererklärer das nicht erklären oder dich dabei umfassend entsprechend beraten, dann suche dir einen neuen. Er/sie ist dein primärer Kontakt, wenn es um das Thema Finanzen und Steuern geht. Ist hier keine Kommunikation möglich, dann schadet das auf kurz oder lang deinem Unternehmen.
Onlineshop und Sichtbarkeit
Ob du es glaubst oder nicht, der Erfolg deines Unternehmens hängt kaum von deinem Businessplan, sondern viel mehr von der Sichtbarkeit ab. Du kannst noch so viele Ausgaben und Einnahmen kalkulieren, wenn dein Unternehmen, dein Produkt und deine Dienstleistung nicht gesehen und gefunden wird, so bist du innerhalb von kürzester Zeit pleite. Das ist ein Fakt.
Aus diesem Grund unterstützen wir dich mit SHOMUGO betreffend Onlineshop, Markenauftritt und Sichtbarkeit. Kontaktiere uns einfach für ein individuelles Angebot, damit wir gemeinsam wachsen und dich unterstützen können. StartUps genießen bei uns besondere Privilegien, weil wir der Meinung sind, dass es viel mehr Wettbewerb und herausragende Ideen geben sollte.
Warte also nicht auf bessere Zeiten mit deiner Idee.
Starte noch heute und erreiche außergewöhnliches.