Als Online-Händler müssen Sie Ihre Kunden darüber informieren, ob Sie den Vertragstext vollumfänglich bei Vertragsschluss speichern und diesen zugänglich machen. Es handelt sich dabei um eine Information die gesetzlich vorgeschrieben ist und abgemahnt wird.
Als Vertragstext meint der Gesetzgeber in diesem Sinn
- Zeitpunkt der Bestellung geltenden AGB
- Widerrufs-, Zahlungs- und Versandbedingungen
- Angaben zur Bestellung selbst (Produkte, Preise, Garantiebedingungen etc.)
Diese Abmahnung können Sie leicht vermeiden, indem Sie in Ihre AGBs folgende Musterformulierung einbauen:
Musterformulierung: „Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung über unser Online-Warenkorbsystem können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Nach Zugang der Bestellung bei uns werden die Bestelldaten, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bei Fernabsatzverträgen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nochmals per E-Mail an Sie übersandt.”
Quelle: https://www.onlinehaendler-news.de/e-recht/abmahnungen/133997-vertragstextspeicherung