Die VerpackVO 2014 in Österreich und die VerpackG 2019 in Deutschland sind zwei wesentliche Gesetze, die Sie als Händler beim Import und Versand von eigenen Produkten berücksichtigen müssen.
Diese Verordnungen bzw. Gesetze sind dem Gedanken des „nachhaltigen Wirtschaftens“ und dem „Verursacherprinzip“ verbunden. Dies bedeutet, dass möglichst wenig Verpackungsabfälle anfallen sollen. Sollten dennoch Abfälle entstehen, sind diese zu sammeln und einer Wiederverwendung oder dem Recycling zuzuführen. Die Hauptverantwortung dafür tragen diejenigen, die Verpackungsmaterial in Verkehr setzen oder verwenden.
Bitte beachten Sie in jedem Fall, dass Sie Ihre Verpackungen lizenzieren müssen. Weitere Informationen stehen Ihnen dazu unter folgenden Links zur Verfügung:
- https://www.verpackungsregister.org/
- https://lucid.verpackungsregister.org/
- https://www.wko.at/service/umwelt-energie/Die-Verpackungsverordnung-2014.html
- https://www.wko.at/service/umwelt-energie/information-verpackungsverordnung.html
- https://www.usp.gv.at/umwelt-verkehr/abfallarten/transport-und-verkaufsverpackungen/pflichten-unternehmen.html
- https://www.bmk.gv.at/themen/klima_umwelt/abfall/recht/vo/verpackung.html
- https://www.bmk.gv.at/themen/klima_umwelt/abfall/Kreislaufwirtschaft/verpackungen/sammeln_verwerten/liste.html
Kontrollpflicht für SHOMUGO
SHOMUGO ist dazu verpflichtet, die Erfüllung der Verpackungsgesetze / Verpackungsverordnungen der teilnehmenden Händler:innen regelmäßig zu überprüfen. Hierbei übermitteln Sie uns bitte auf Aufforderung den Namen des verwendeten Sammelsystems (Betreiber) und die jeweilige Lizenznummer.
Des weiteren empfehlen wir in Ihrem Impressum folgende Angabe: „Alle von uns gelieferten Verpackungen sind beim Sammelsystem (Name des Sammelsystems) unter der Nummer (Lizenznummer) lizenziert.“
Wichtig: Können Sie die Erfüllung der Vorgaben nicht nachweisen, greift ein Vertriebsverbot. Das bedeutet, dass SHOMUGO Ihre Produkte nicht mehr anbieten darf.