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Keine Verpflichtung für vorgefertigte Muster-Widerrufsbelehrung

Im Jahre 2014 gab es eine große Änderung im deutschen Fernabsatzrecht, die es für Verbraucher und Händler komplizierter anstatt einfacher machte. Händler mussten plötzlich mehr Informationen bereitstellen und eine Widerrufsbelehrung verwenden, die vom Gesetz vorgeschrieben war.

Diese sollte eigentlich helfen, bis dahin eingesetzte und individuelle Rechtstexte sowie Rechtsunsicherheiten zu vermeiden. Allerdings war unklar, wie weit Händler von diesem Muster abweichen durften, ohne abgemahnt zu werden. In einer aktuellen Entscheidung hat der BGH nun klargestellt, dass nur die Verwendung der gesetzlichen Muster-Widerrufsbelehrung ohne Änderungen und korrekt ausgefüllt, wirklich sicher vor Abmahnungen ist (Urteil vom 01.12.2022, Az.: I ZR 28/22).

Was ist eine Widerrufsbelehrung

Eine Widerrufsbelehrung ist eine rechtliche Erklärung, die dem Kunden mitgeteilt wird, wenn er einen Kaufvertrag abschließt oder eine Dienstleistung in Anspruch nimmt. Sie informiert den Kunden darüber, dass er das Recht hat (oder auch nicht hat), den Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist zu widerrufen, wenn er seine Meinung ändert oder mit dem Produkt oder der Dienstleistung nicht zufrieden ist.

Die Widerrufsfrist beträgt in der Regel 14 Tage und beginnt ab dem Tag, an dem der Kunde das Produkt erhält oder den Vertrag abschließt. Eine korrekte Widerrufsbelehrung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss alle notwendigen Informationen enthalten, damit der Kunde sein Widerrufsrecht ausüben kann.

Hat jedes Land seine eigene Widerrufsbelehrung?

Ja, in der Regel gibt es für jedes Land eigene gesetzliche Regelungen zur Widerrufsbelehrung. Die genauen Anforderungen können von Land zu Land unterschiedlich sein, daher sollten Verkäufer und Dienstleister sicherstellen, dass sie die spezifischen Anforderungen des Landes, in dem sie ihre Waren oder Dienstleistungen anbieten, einhalten.

In der Europäischen Union gelten jedoch Mindestanforderungen für die Widerrufsbelehrung, die in der Verbraucherrechterichtlinie der EU festgelegt sind. Diese Richtlinie wurde in den nationalen Gesetzen der Mitgliedstaaten umgesetzt und sieht vor, dass Verbraucher innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware oder Inanspruchnahme der Dienstleistung ihr Widerrufsrecht ausüben können.

Die genauen Anforderungen an die Widerrufsbelehrung können jedoch je nach Land variieren, wir empfehlen daher, sich über die nationalen Regelungen zu informieren und sicherzustellen, dass Deine Widerrufsbelehrung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Was ist, wenn ich keine Widerrufsbelehrung einsetze?

Als Verkäufer oder Dienstleister bist Du gesetzlich dazu verpflichtet, eine korrekte Widerrufsbelehrung zu erteilen. Wenn Du keine Widerrufsbelehrung verwendest, kann dies rechtliche Konsequenzen haben. Zum Beispiel kann der Kunde dann das Widerrufsrecht länger als 14 Tage ausüben oder möglicherweise gar nicht erst erlöschen lassen. Außerdem kann es zu Abmahnungen durch Verbraucherschutzorganisationen oder Wettbewerbern kommen, die Dich zur Unterlassung und Zahlung von Schadensersatz auffordern können.

Was muss eine Widerufsbelehrung enthalten?

Eine Widerrufsbelehrung muss gemäß dem gesetzlichen Muster oder einer individuell gestalteten Belehrung alle notwendigen Informationen enthalten, damit der Kunde sein Widerrufsrecht ausüben kann. Dazu gehören unter anderem:

  1. Eine eindeutige Erklärung darüber, dass der Kunde den Vertrag widerrufen kann
  2. Die Frist, innerhalb derer der Widerruf möglich ist (in der Regel 14 Tage)
  3. Die Adresse, an die der Widerruf zu richten ist (in der Regel die des Verkäufers oder Dienstleisters)
  4. Ein Hinweis darauf, dass der Kunde die Kosten der Rücksendung tragen muss, es sei denn, der Verkäufer hat sich bereit erklärt, diese Kosten zu übernehmen
  5. Informationen darüber, wie der Kunde den Widerruf erklären kann (z.B. per E-Mail, Brief oder Telefon)
  6. Hinweise darauf, dass bestimmte Produkte oder Dienstleistungen vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sein können (z.B. personalisierte Waren oder digitale Inhalte).

Wo muss ich die Widerrufsbelehrung kommunizieren?

Als Verkäufer oder Dienstleister musst Du die Widerrufsbelehrung dem Kunden in geeigneter Weise mitteilen. Dies kann auf verschiedene Arten erfolgen, z.B. durch:

  1. Einbeziehung in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  2. Aufnahme in das Angebot oder den Vertragstext
  3. Zusendung der Widerrufsbelehrung per E-Mail, Fax oder Brief
  4. Bereitstellung der Widerrufsbelehrung auf Deiner Website.

Wichtig ist, dass der Kunde die Widerrufsbelehrung leicht finden und darauf zugreifen kann, damit er sein Widerrufsrecht ausüben kann. Es ist daher ratsam, die Widerrufsbelehrung an mehreren Stellen deutlich sichtbar zu platzieren, z.B. auf der Bestellseite, in den AGB und auf der Kontaktseite Deiner Website.

Das Urteil und die Empfehlung

Seitens SHOMUGU verstehen wir es so, dass der BGH Unternehmern die Möglichkeit gibt, ihre eigenen Widerrufsbelehrungen zu erstellen. Das bedeutet, dass sie die Möglichkeit haben, ihre eigenen Regeln zu formulieren, solange sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Allerdings birgt dies auch das Risiko, dass die Informationen unvollständig oder missverständlich sind und zu Rechtsunsicherheiten führen können.

Der BGH empfiehlt, das Muster der Widerrufsbelehrung zu verwenden, da Abweichungen von diesem Standard zu unnötigen Gerichtsverfahren führen können. Es besteht kein schutzwürdiges Bedürfnis für individuelle Änderungen. Es ist jedoch unklar, welche Anpassungen zulässig sind und welche nicht, was wiederum zu Rechtsstreitigkeiten führen kann. SHOMUGO empfieht daher, das Muster zu verwenden und bei Bedarf professionellen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass die Informationspflichten erfüllt werden.

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