Deutschland hat per 01.01.2023 das neue Lieferkettengesetz eingeführt. Andere EU-Staaten wie Österreich arbeiten noch an den Entwürfen. Nichts desto trotz möchten wir uns mit dem Gesetz ebenso auseinandersetzen und hinterfragen, welche Pflichten auf Onlineshop-Betreiber nun zukommen.
Das Lieferkettengesetz bzw. genauer gesagt, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet Unternehmen mit Sitz in Deutschland (!) und mehr als 3.000 Beschäftigten eine gewisse Sorgfaltspflicht zum Schutz der Menschenrechte sowie von Umweltstandards einzuhalten.Eine Übergangsfrist für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten gibt es bis zum 01.01.2024.
Welche Bereiche betrifft das Gesetz?
Grundsätzlich spielt das Sorgfaltspflichtengesetz in mehrere Bereich wie
- der eigene Geschäftsbereich, sowie dessen Handeln
- das Handeln des unmittelbaren Zulieferers (Vertragspartner)
- das Handeln des mittelbaren Zulieferers (indirekter Lieferant/Dienstleister)
Das bedeutet, man muss sein eigenes Tun und Handeln im Unternehmen sowie jenes des unmittelbaren/mittelbaren Zulieferers genauer unter die Lupe nehmen und gegebenenfalls Präventionsmaßnahmen verankern.
- Berücksichtigung bei der Auswahl des unmittelbaren Zulieferers unter den Aspekten des Umweltschutzes und der Menschenrechte
- Eine vertragliche Zusicherung, dass der unmittelbare Zulieferer die jeweiligen Aspekte einhält und innerhalb der Lieferkette umsetzt
- Vertraglich verankerte Kontrollen und Schulungen/Weiterbildungen des unmittelbaren Zulieferers
- Durchführung von Kontrollen basierend auf den vertraglichen Zusicherungen
Genauere Details sind der sehr umfassenden Quelle unter www.ihk.de zu entnehmen.
Fakt ist jedoch, dass Unternehmen ihre Zulieferer verstärkt in die Pflicht nehmen und ebenso kontrollieren sollen.
Bei Verstößen werden allerdings keine Zulieferer direkt vom Gesetz sanktioniert, sondern stets das jeweilige Unternehmen, das dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz unterliegt. Allerdings “empfiehlt” der Gesetzgeber, dass Zitat: “...die Geschäftsbeziehungen nach Maßgabe vertraglicher Vereinbarungen zeitweise aussetzen oder das Unternehmen von möglichen Vergabelisten streichen, bis der Vertragspartner die Verletzung beendet hat." Zitat Ende.
Das Gesetz wird also zu einer Daueraufgabe für Unternehmen, die primär mit Lieferanten und Zulieferern zu tun haben.
Wir empfehlen eine fachkundige und frühzeitige Beratung sollte ein Unternehmen direkt vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz betroffen sein.
Wie hilft SHOMUGO?
Derzeit ist scheinbar keine gesonderte Informationspflicht oder Kennzeichnung für die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes geplant. Allerdings unterstützen wir Sie bei der Visualisierung der Einhaltung (spezielle Webseite/Downloads) sowie einem generellen Formular, damit Hinweise betreffend menschenrechtlicher oder umweltbezogener Risiken, sowie Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten gemeldet werden können.
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Quellen