Wer via Online Shop in andere EU-Länder verkauft oder digitale Produkte (Downloads, E-Books, etc.) anbietet, der wird früher oder später feststellen, dass dieses Thema seitens EU nicht so glücklich gelöst wurde. Während es bei physischen vor Ort Einkäufen so ist, dass stets der Mehrwertsteuersatz des Geschäfts vor Ort gilt, so ändert sich diese Berechnung bei Online Shops auf den Ort der Lieferung und Erbringung. Sprich, hier wird nicht der Mehrwertsteuersatz des Händlers schlagend, sondern der des Käufers.
Die EU beschreibt diese Berechnung samt Beispielen in diesem Dokument: https://europa.eu/youreurope/citizens/co...dex_de.htm
Bereits das enthaltene Fallbeispiel wirft Fragen auf:
Fallbeispiel
Manchmal müssen Sie einen höheren Mehrwertsteuersatz zahlenKatrin aus den Niederlanden bestellt bei einem großen Onlinehandel in Irland ein Buch. Als sie bei der Bezahlung der Bestellung ihre Anschrift einträgt, bemerkt sie, dass der Preis plötzlich gestiegen ist. Sie sucht nach dem Grund und stellt fest, dass das Unternehmen ihr die niederländische Mehrwertsteuer von 9 % statt der irischen Mehrwersteuer von 0 % berechnet hat.
In die Niederlande darf ein Unternehmen bis zu einem Wert von höchstens 100 000 Euro Waren verkaufen ohne den niederländischen Mehrwertsteuersatz anzuwenden. Hat es während des letzten Geschäftsjahres Waren im Wert von mehr als 100 000 Euro in die Niederlande verkauft, muss es also den Mehrwertsteuersatz des Bestimmungslandes anwenden. Das Unternehmen, bei dem Katrin bestellt hat, liefert häufig in die Niederlande und muss ihr daher die niederländische Mehrwertsteuer berechnen, obwohl ihre Bestellung aus Irland versandt wird.
Das Beispiel ist zwar nicht mehr ganz gültig, obwohl auf der Seite ein Vermerk mit "Zuletzt überprüft: 08/09/2022" zu sehen ist:
Denn mittlerweile wurden ja die Lieferschwellen umgesetzt (siehe https://www.wko.at/oe/faq-eu-oss-fuer-den-handel ) sobald diese EU-weit überschritten wurden, muss pro Verkauf der Steuersatz des Empfängerlandes angewandt werden. Eine gute Erklärung haben wir auf folgender Seite gefunden: https://steuerteam.de/one-stop-shop-oss-...en-eu-2021
Folgende Probleme ergeben sich dabei bereits zwangsläufig:
- Vor dem Erreichen der EU-Lieferschwelle werden alle Bestellungen/Lieferungen mit dem Steuersatz des Händler-Standortes berechnet. Ist dieser z.B. geringer als im Kunden-Zielland, dann erhält der Kunde eine Steuerermäßigung, ist diese höher, dann wird der Kunde mit einem Steueraufschlag konfrontiert.
- Beispiel:
- Ein Kunde aus Kroatien (25% MwSt) bestellt in Deutschland (19%) ein Produkt. Ist der Händler unter der EU-Lieferschwelle, so wird dem Kunden aus Kroatien eine Mehrwertsteuer von 19% berechnet (anstatt der 25% in seinem Heimatland).
- Bestellt ein weiterer Kunde aus Kroatien bei demselben Händler in Deutschland und die EU-Lieferschwelle wurde nun überschritten, so muss der Kunde die üblichen 25% MwSt bezahlen. Es entsteht also eine Ungleichheit (Diskriminierung) basierend auf der EU-Lieferschwelle des Händlers.
- Es geht natürlich ebenso umgekehrt: Bestellen deutsche Bürger in einem kroatischen Shop, so müssen alle Kunden eine 25%ige Mehrwertsteuer bezahlen, sofern der Händler seine EU-Lieferschwelle noch nicht erreicht hat. Erst nach Erreichen dieser Schwelle, kommen deutsche Kunden in ihren eigenen 19%igen MWSt Genuss gegenüber Kroatien.
- Die Berechnung der "korrekten" MwSt darf angeblich (!) nicht erst beim Checkout erfolgen, wo in der Regel das Lieferland abgefragt wird.
- Die Kunden dürfen keiner Preisdiskriminierung ausgesetzt sein (siehe https://europa.eu/youreurope/citizens/co...dex_de.htm ) mit dem Zitat: "Als EU-Bürgerin oder Bürger bzw. Einwohnerin oder Einwohner eines EU-Landes darf Ihnen beim Kauf von Waren und Dienstleistungen in der EU kein höherer Preis wegen Ihrer Staatsangehörigkeit oder Ihres Wohnsitzlandes berechnet werden."
- Es darf nicht immer der gleiche Bruttopreis angezeigt, aber ein anderer Steuersatz "berechnet" werden. Diese Lösung setzen allerdings viele Online Shops genauso um
- Es darf nicht ein Steuersatz des Händler-Landes berechnet werden, der dann mit Rabatten oder Aufschlägen an das Zielland des Kunden angepasst wird.
Beispielsweise für Bestellungen nach Deutschland: Inklusive 20% MwSt und -1% Rabatt, damit man auf 19% MwSt für deutsche Kunde kommt oder Inklusive 20% MwSt und +5% Aufschlag, damit man auf 25% MwSt für kroatische Kunde kommt - Auch solche Shop-Lösungen haben wir bereits gesehen
Wir selbst sind hier mit unseren Steuerberatern und der Wirtschaftskammer Österreich in Kontakt, um Licht ins Dunkel zu bringen.
Man darf gespannt sein.
Welche Erfahrung hast du mit diesem Thema und deiner Online-Shop-Lösung?
Nach einigen Telefonaten mit der WKO und deren Kontakte zu Abteilungen betreffend Europapolitik, dürfen wir Entwarnung geben. Es ist erlaubt, dass der Bruttopreis für alle Kunden gleich bleibt, obwohl sich die ausgewiesene Steuer je nach Zielland ändern kann. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass sich der Nettogewinn je Produkt dynamisch ändert.
Beispiel:
Ein Produkt mit einer 19% MwSt aus Deutschland wird nach Kroatien (25% MwSt) verkauft.
Die zu berücksichtigende Steuer (je nach Umsatzgrenze, OSS, etc.) kann zwischen 19% und 25% betragen.