Bei Produkten die in Gewichten, Volumen oder Längenmaßen verkauft werden, wie beispielsweise Fleisch, Wein, Obst oder auch Meterware wie Kabel, Schläuche, etc. muss seit geraumer Zeit der Grundpreis zum jeweiligen Verkaufspreis ausgegeben werden. Dabei ist es entscheidend, dass der Grundpreis sich in der Nähe des Preises befindet und bei jeder Ansicht sichtbar ist.
Bei SHOMUGO wurde dieses Feature nun verbessert und in die Artikelansicht (innerhalb der Administration) übernommen. Sprich die Berechnung erfolgt nun automatisch und wird direkt beim Preis ausgegeben. Dies gilt für alle SHOMUGO Marktplätze und optional erhältliche Storefronts.Wie das genau funktioniert, haben wir in einem eigenen Knowledge-Artikel "Grundpreisangabe – Preis pro Meter/Liter/Kilo" erklärt.
Die Wirtschaftskammer hat auf der Seite "Grundpreisauszeichnung" weitere Informationen abgebildet.
Dort ist beispielsweise verankert, dass Kleinunternehmer in Österreich nicht zur Grundpreisauszeichnung verpflichtet sind.
Unser Partner, IT-Rechtkanzlei München hat diesbezüglich bereits einige Fragen von betroffenen Händlern beantwortet und gesammelt.
Diese Fragen und deren Antworten sind unter folgendem Link zu finden: https://www.it-recht-kanzlei.de/preisang...dnung.html
Für weitere Fragen zu diesem Thema stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.